Nach einem Unfall
Der Schutz greift im vereinbarten Rahmen ausschließlich bei unfallbedingter stationärer Behandlung.
Diese schlankere Variante ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt. Die Begrenzung auf Unfallfolgen steht bewusst im Mittelpunkt.
Problem · Nutzen · Entscheidung
Klinik-Wahlleistungen mit klarer Unfallbegrenzung
Der Schutz greift im vereinbarten Rahmen ausschließlich bei unfallbedingter stationärer Behandlung.
Spezialistenbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer können enthalten sein.
Rettungs-, Transport- und Begleitkosten sind nach den Bedingungen mitgedacht.
So wird es konkret
Ein gutes Ergebnis beginnt mit den richtigen Angaben – nicht mit einem pauschalen Preisversprechen.
Häufige Fragen
Kostenlose Anfrage
Wie groß ist Ihr Team und welche stationären Leistungen möchten Sie anbieten?