EnergieImmobilieneigentümer

Wärme effizienter planen, passend zu Ihrem Gebäude.

Eine gut geplante Wärmepumpe verbindet Gebäudedaten, Heizflächen, Technik und Stromtarif. Wir bringen die wichtigsten Angaben in die richtige Reihenfolge und bereiten den nächsten Fachschritt vor.

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Ihr Mehrwert

Was eine passende Energielösung für Sie verbessert.

Gebäude, Technik, Betriebskosten und Förderung in einem klaren Plan

01

Gebäude als Grundlage

Dämmung und Wärmebedarf zeigen, welche Vorlauftemperatur und Leistung benötigt werden.

02

Heizflächen passend einordnen

Flächenheizung ist günstig für niedrige Temperaturen; auch Heizkörper werden nach Auslegung und Gebäude geprüft.

03

Effizienz verständlich rechnen

Jahresarbeitszahl, Stromtarif, Wärmebedarf und Wartung gehören gemeinsam in die Betriebskostenbetrachtung.

04

Förderung rechtzeitig prüfen

Für den Heizungstausch sind derzeit bis zu 70 % Zuschuss möglich — im Einzelfall bis zu 80 %. Der tatsächliche Satz setzt sich aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und einem einkommensabhängigen Bonus zusammen und hängt von Gebäude, Haushalt und Antragszeitpunkt ab. Wir klären Fördersatz und Antragsreihenfolge vor der Beauftragung.

Woraus sich der Fördersatz zusammensetzt

  • 30 % Grundförderung für den Heizungstausch
  • + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten Heizung (Abschmelzung ab Februar 2027)
  • + 40 / 30 / 10 % Einkommens-Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €; je minderjährigem Kind werden 10.000 € angerechnet

Die Boni sind kombinierbar bis zu einer Gesamtförderung von 70 %; selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 € können bis zu 80 % erreichen. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit — daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 19.600 € (70 %) bzw. 22.400 € (80 %).

Quelle: KfW, Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Stand: 21.07.2026. Die Angaben geben den Stand der Förderbedingungen zum genannten Datum wieder und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Fördersatz. Maßgeblich sind allein die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen des Förderprogramms. Wir sind kein Energieberatungs- und kein Handwerksbetrieb und übernehmen keine Antragstellung. Förderbedingungen bei der KfW

Gemeinsam zur passenden Lösung

So wird aus Ihrem Ziel ein klarer nächster Schritt.

Wir ordnen die wichtigsten Angaben verständlich und bereiten eine Lösung vor, die zu Ihrem Alltag und Ihren Zielen passt.

  1. 01

    Wohnfläche, Baujahr, Dämmung und Sanierungen erfassen

  2. 02

    Heutige Heizung, Verbrauch und Vorlauftemperatur notieren

  3. 03

    Heizkörper oder Flächenheizung und Wärmebedarf prüfen

  4. 04

    Strombedarf, Tarif, Wartung und bisherige Heizkosten vergleichen

  5. 05

    Fördersatz (bis zu 70 %) und Antragsreihenfolge vor Beauftragung klären

  6. 06

    Fachprüfung, Ausbau, hydraulischen Abgleich und Netzmeldung abstimmen

  7. 07

    Inbetriebnahme, Einweisung, Wartung und Monitoring im Angebot festhalten

Transparenzhinweis: Der kostenlose Erstcheck ersetzt keine Fachplanung, Heizlastberechnung oder Energieberatung. Angaben zur Förderung sind unverbindlich und geben den Stand vom 21.07.2026 wieder. Förderung, Eignung, Verbrauch und Kosten ergeben sich erst aus aktuellen Regeln, Gebäudedaten und einem konkreten Fachangebot.

Häufige Fragen

Vor der Anfrage kurz geklärt.

01Wann passt eine Wärmepumpe?
Entscheidend sind Dämmung, Wärmebedarf, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Stromtarif.
02Wie hoch ist die Förderung?
Nach den seit dem 21.07.2026 geltenden Bedingungen der KfW-Heizungsförderung (458) sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich, im Einzelfall bis zu 80 %. Der Satz setzt sich aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und einem einkommensabhängigen Bonus von 40 / 30 / 10 % zusammen. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Gebäude, Haushaltseinkommen, technischer Ausführung und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Stand: 21.07.2026.
03Wie lassen sich Betriebskosten einschätzen?
Aus Wärmebedarf, Jahresarbeitszahl, Stromtarif, Wartung und bisherigem Verbrauch.

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